Wie Google seine Cookie-Banner änderte
Online-Dienste sind nach der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) der EU verpflichtet, vor der Verarbeitung personenbezogener Daten die ausdrückliche Zustimmung ihrer Nutzer einzuholen. Um rechtlich korrekt zu sein, muss die Einwilligung in Kenntnis der Sachlage erfolgen, präzise sein und freiwillig erteilt werden.
Das überarbeitete Design für Googles Cookie-Banner wurde einige Monate nach der Verhängung einer Geldstrafe von 150 Millionen Euro durch die französische Datenschutzbehörde CNIL wegen Verstoßes gegen französisches Recht veröffentlicht.
Dies geschah, weil Google den Nutzern nicht die Möglichkeit gab, Cookies abzulehnen, sondern ihnen nur die Möglichkeit gab, dem Tracking zuzustimmen, was oft als "Cookie-Banner" oder "Cookie-Popup" bezeichnet wird.
Bei der Vorstellung des neuen Updates sagte ein Google-Sprecher: "Auf der Grundlage dieser Gespräche und spezifischer Anweisungen der französischen Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) haben wir nun eine vollständige Neugestaltung unseres Ansatzes abgeschlossen, einschließlich Änderungen an der Infrastruktur, die wir für die Handhabung von Cookies verwenden."
Hier ist das neue Design: