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Was bedeutet die Einhaltung der DSGVO für persönliche Webseiten?

Simon Coulthard März 04, 2022

3 Minütige Lektüre

Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Webseiten ist eine wichtige Sache. Das Datenschutzgesetz hat einen seismischen Effekt auf Unternehmen auf der ganzen Welt, die nun gezwungen sind, die Sicherheit der digitalen Daten von EU-Bürgern und Einwohnern zu erhöhen. Zweifellos haben Sie diese Erschütterungen gespürt oder von den hohen Geldstrafen gehört, die Unternehmen für den Missbrauch personenbezogener Daten auferlegt wurden, und Sie fragen sich, was die Einhaltung der DSGVO für Ihre eigene Webseite oder Ihren Blog bedeutet.

Wenn Sie in Ihrer Freizeit eine persönliche Webseite betreiben und damit kein Geld verdienen, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Darüber hinaus gibt es jedoch Probleme, die dazu führen können, dass Ihre Webseite in den Geltungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung fällt.

Schauen wir uns das genauer an.

DSGVO und personenbezogene Daten

Die DSGVO dient dem Schutz der personenbezogenen Daten von Menschen, die in der Europäischen Union leben. Wenn Sie also keine personenbezogenen Daten verarbeiten, ist das keine weitere Überlegung wert. Im Rahmen der DSGVO sind personenbezogene Daten jedoch eine viel breitere Kategorie, als Sie vielleicht denken. Darunter fallen alle Informationen, die zur Identifizierung einer Person verwendet werden können - was in einem anderen unserer Blogs näher erläutert wird. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie möglicherweise über die Einhaltung der DSGVO nachdenken müssen, wenn Ihre persönliche Webseite einen Kommentarbereich oder eine Newsletter-Abonnementoption enthält.

Das gilt auch für jede Webseite, auf der sich Nutzer registrieren, ihre persönlichen Daten eingeben oder beispielsweise Benachrichtigungen per E-Mail anfordern können.

Was ist eine persönliche Webseite?

Webseiten müssen nicht nur geschäftlich sein, und viele Menschen erstellen Webseiten, um ihren Leidenschaften nachzugehen, Gefühle auszutauschen oder einfach nur über ihr Privatleben zu sprechen. Diese Dinge werden manchmal als "persönliche Webseiten" bezeichnet, aber sie sind auch als Blogs und Online-Tagebücher bekannt - es ist alles dasselbe. Im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen diese jedoch nicht mit sozialen Medien wie Facebook und Twitter oder Blogging-Websites wie Medium und Substack verwechselt werden. Wenn Sie diese Webseiten nutzen, müssen Sie sich keine Gedanken über die Datenschutzgesetze machen, da die DSGVO sie als "für die Datenverarbeitung Verantwortliche" betrachtet. Das bedeutet, dass sie für alle dort veröffentlichten personenbezogenen Daten verantwortlich sind - nicht Sie.

Dies setzt jedoch immer noch voraus, dass alle personenbezogenen Daten, die Sie über diese Plattformen verarbeiten, nur für persönliche Aktivitäten verwendet werden.

Was sagt die DSGVO über persönliche Webseiten?

Dies wird im Erwägungsgrund 18 behandelt, in dem es heißt: "Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine natürliche Person im Rahmen einer rein persönlichen oder häuslichen Tätigkeit und somit ohne Verbindung zu einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit. Zu den persönlichen oder häuslichen Tätigkeiten könnten der Schriftverkehr und das Führen von Adressen oder soziale Netzwerke und Online-Aktivitäten gehören, die im Zusammenhang mit solchen Tätigkeiten durchgeführt werden. Diese Verordnung gilt jedoch für für die Verarbeitung Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter, die die Mittel für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder häuslichen Tätigkeiten zur Verfügung stellen". Dieser Teil der DSGVO - auch als Ausnahme für "häusliche Zwecke" bekannt - bedeutet, dass Ihre Webseite, wenn sie personenbezogene Daten (einschließlich IP-Adressen) sammelt, von der DSGVO ausgenommen ist, wenn Sie sie aus persönlichen Gründen betreiben. Wenn Sie jedoch beispielsweise Waren verkaufen, würde die DSGVO Sie als Unternehmen einstufen, und Sie müssen Ihre Daten-Enten in Einklang bringen.

Was ist mit Einzelhändlern und Kleinstunternehmen?

Leider ist die Einhaltung der DSGVO nicht nur auf große Unternehmen beschränkt. Sie betrifft jedes Unternehmen, das Daten über EU-Bürger sammelt, unabhängig davon, ob es sich nur um Ihre Oma handelt, die ihre selbstgestrickten Strickwaren verkauft. Allerdings - und das ist im Internetzeitalter eher selten - müssen Sie sich keine Gedanken über die DSGVO machen, wenn Sie Ihre Webseite nicht zum Geldverdienen nutzen.

Wenn Sie also keine Bestellungen entgegennehmen, kein Kontaktformular haben und keine personenbezogenen Daten erfassen, dann sind Sie vor dem allwissenden Auge der DSGVO sicher.

Was ist mit persönlichen Webseiten und Analysesoftware?

Webseiten-Analysesoftware - wie Google Analytics, Spring Metrics und unsere eigene TWIPLA - ist eine Software, die überwacht, wie Besucher mit einer Webseite interagieren. Diese Werkzeuge lassen sich gut in persönliche Webseiten integrieren, weil sie Ihnen zeigen, wie viele Leute Ihre Beiträge lesen. Wenn Sie diese Software verwenden, müssen Sie jedoch sicherstellen, dass sie nicht im Hintergrund Daten sammelt - wenn dies der Fall ist, müssen Sie an den Einstellungen arbeiten.

Das Fazit

Wenn Sie mit Ihrer Webseite Geld verdienen und gleichzeitig personenbezogene Daten von in der EU lebenden Personen speichern, dann haben Sie das falsche Jahr für die Digitalisierung gewählt! Wenn dies der Fall ist, müssen Sie sich mit den Richtlinien zur Einhaltung der DSGVO befassen und Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Sie nicht mit der Durchsetzung des Datenschutzes und den damit verbundenen Geldbußen in Konflikt geraten.

Unser DSGVO-Handbuch für Vermarkter ist ein guter Ausgangspunkt, während unsere Website eine Fülle von Informationen über die Einhaltung der DSGVO für Einzelunternehmer enthält - besuchen Sie unser Portal und erfahren Sie mehr.

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