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Gerichtshof bestätigt, dass es keine "Schwelle" für GDPR-Schäden gibt

Simon Coulthard Mai 04, 2023

3 Minütige Lektüre

 

Kurze Zusammenfassung des Urteils

  • Der EuGH bestätigte, dass bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung kein Mindestschadenersatz gefordert wird.
  • Der EuGH stellte klar, dass Nutzer ein Recht auf Entschädigung haben, wenn ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, vorbehaltlich der typischen Anforderungen an einen Schadensersatzanspruch.
  • Einige Mitglieder der deutschen Rechtsgemeinschaft wollten die Durchsetzung der DSGVO einschränken, doch der EuGH wies diese Ansicht zurück.
  • Der EuGH erklärte, dass die nationalen DSGVO-Verfahren genauso einfach sein sollten wie andere nationale Gerichtsverfahren und dass andere immaterielle Ansprüche ähnlich behandelt werden sollten.
  • In dem Fall ging es darum, dass die österreichische Post Daten über die wahrscheinliche politische Einstellung von Millionen von Menschen verarbeitete, und der Kläger forderte Schadenersatz für die rechtswidrige Verarbeitung seiner Daten.

Urteilsdetails und dessen Auswirkungen auf Unternehmen

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat kürzlich ein wegweisendes Urteil zu emotionalen Schäden im Rahmen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) gefällt und bestätigt, dass Nutzer ein Recht auf Entschädigung haben, wenn ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet werden. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes und den Bedarf an GDPR-konformen technischen Lösungen, wie z. B. TWIPLA.

Ein wichtiger Aspekt des EuGH-Urteils ist die Bestätigung, dass die Datenschutz-Grundverordnung keinen Schwellenwert" für Schadenersatz verlangt. Dies steht im Gegensatz zu der Auffassung einiger deutscher Juristen, die versucht haben, die Durchsetzung der DSGVO durch die Einführung eines Schwellenwerts für DSGVO-Ansprüche zu begrenzen. Der EuGH hat diese Ansicht jedoch zurückgewiesen und bekräftigt, dass Nutzer ein Recht auf Entschädigung für jede Verletzung ihrer Rechte nach der DSGVO haben.

Das EuGH-Urteil hebt auch die typischen Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch hervor, einschließlich eines Verstoßes, eines Schadens und einer Kausalität. Der EuGH stellt zwar fest, dass es keinen Anspruch ohne tatsächlichen Schaden gibt, aber das ist keine Überraschung. Das Urteil bestätigt das Recht der Nutzer auf Entschädigung, wenn ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, wobei die typischen Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch erfüllt sein müssen.

Die Entscheidung des EuGH geht auf einen Fall zurück, in dem die österreichische Post Statistiken über die wahrscheinliche politische Einstellung von Millionen von Menschen erstellte. Dem Kläger wurde ein wahrscheinliches Interesse an der rechtsextremen "Freiheitlichen Partei" zugewiesen, aber es war unklar, ob diese Information jemals an einen Dritten weitergegeben wurde, da der Kläger auf einer österreichischen Opt-out-Liste für Postwerbung stand. Der Kläger verlangte Schadenersatz für die rechtswidrige Verarbeitung seiner Daten, und der österreichische Oberste Gerichtshof legte den Fall dem EuGH zur Entscheidung vor.

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Das Urteil des EuGH unterstreicht den Bedarf an technischen Lösungen, die mit der DSGVO konform sind, wie z. B. TWIPLA. TWIPLA ist eine datenschutzfreundliche Analyseplattform, die es Websitebetreibern ermöglicht, ihren Websiteverkehr zu überwachen, ohne den Datenschutz ihrer Besucher zu gefährden. Mit TWIPLA können Website-Betreiber den Datenschutz ihrer Besucher schützen und dennoch wertvolle Einblicke in die Leistung ihrer Website gewinnen.

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