Auch wenn die DSGVO nicht speziell für soziale Medien geschrieben wurde, gelten ihre Bestimmungen überall dort, wo personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder gespeichert werden – auch auf Social-Media-Plattformen.
Für Vermarkter haben die DSGVO-Regeln für soziale Medien den Umgang mit Nutzerdaten neu gestaltet und klare Anforderungen an Zustimmung, Transparenz und Verantwortlichkeit festgelegt.
Im Kern erzwingt die DSGVO zwei Leitprinzipien für Unternehmen:
Respektierung der Rechte von EU-Bürgern und -Einwohnern
Das Herzstück der DSGVO sind acht Grundrechte, die dazu dienen, die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern und Einwohnern zu schützen.
Social-Media-Vermarkter müssen sicherstellen, dass diese Rechte beim Umgang mit Nutzerdaten, einschließlich Namen, Cookies, Zählpixeln und sogar zu Werbezwecken erhobenen Daten, gewahrt werden.
Für Vermarkter, die sich fragen, wie sich die DSGVO auf soziale Medien auswirkt, umreißen diese Rechte die entscheidenden Verantwortlichkeiten bei der Verarbeitung von Nutzerdaten.
Hier sind die acht Rechte und was sie im Zusammenhang mit Social Media Marketing bedeuten:
- Das Recht auf Information
Nutzer haben das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten gesammelt werden, wie sie verarbeitet werden und zu welchem Zweck. Vermarkter müssen dies in Datenschutzrichtlinien und Einverständniserklärungen klar kommunizieren, wenn sie Nutzerdaten über Social-Media-Kampagnen sammeln. - Das Recht auf Zugang
Nutzer können Zugang zu ihren persönlichen Daten verlangen, um zu sehen, welche Informationen ein Unternehmen über sie besitzt. Für Social-Media-Vermarkter bedeutet dies, dass sie über Systeme verfügen müssen, mit denen sie diese Daten abrufen und weitergeben können, wenn ein Nutzer sie anfordert. - Das Recht auf Berichtigung
Wenn personenbezogene Daten unrichtig oder unvollständig sind, haben die Nutzer das Recht, Berichtigungen zu verlangen. Wenn beispielsweise der Name oder die Präferenzen eines Kunden über ein Lead-Formular falsch eingegeben wurden, müssen die Vermarkter ihre Datensätze entsprechend aktualisieren. - Das Recht auf Löschung (das "Recht auf Vergessenwerden")
Nutzer können Unternehmen auffordern, ihre personenbezogenen Daten zu löschen. Für Social-Media-Vermarkter gilt dies für Daten, die durch Anzeigen, Lead-Magneten oder Tracking-Tools wie Pixel gesammelt wurden, und erfordert deren vollständige Entfernung aus internen Systemen. - Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Nutzer können verlangen, dass Unternehmen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einschränken. Wenn ein Nutzer beispielsweise die Richtigkeit seiner Daten bestreitet, müssen die Vermarkter die Verwendung der Daten einstellen, bis das Problem gelöst ist. - Das Recht auf Datenübertragbarkeit
Nutzer haben das Recht, ihre Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format anzufordern und sie an einen anderen Dienst zu übertragen. Für Vermarkter bedeutet dies, dass sie sicherstellen müssen, dass gesammelte Daten - wie z. B. E-Mail-Anmeldungen - zugänglich und exportierbar sind, falls dies gewünscht wird. - Das Widerspruchsrecht
Nutzer können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Aktivitäten, wie z. B. gezielte Werbung oder Profilerstellung, widersprechen. Wenn sich jemand gegen Ihre Marketing-E-Mails oder -Anzeigen entscheidet, muss die DSGVO unverzüglich eingehalten werden. - Das Recht, automatisierte Entscheidungsfindung zu vermeiden
Nutzer sind vor Entscheidungen geschützt, die ausschließlich von automatisierten Systemen (z. B. Algorithmen) getroffen werden und sie erheblich beeinträchtigen. Für Social-Media-Vermarkter bedeutet dies, dass sie für Transparenz bei automatisierten Werbesystemen sorgen und den Nutzern die Möglichkeit geben müssen, menschliche Eingriffe zu verlangen.
Umgang mit sensiblen Daten
Zusätzlich zu diesen Rechten stuft die DSGVO bestimmte Kategorien personenbezogener Daten als besonders sensibel ein - wie Ethnie, Religion und Gesundheitsdaten.
Social-Media-Vermarkter müssen beim Umgang mit diesen Daten erhöhte Sicherheitsvorkehrungen treffen und sicherstellen, dass eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt wird, bevor die Daten verarbeitet oder weitergegeben werden.
Durch die Achtung dieser Rechte und den sorgfältigen Umgang mit personenbezogenen Daten bleiben Marketer nicht nur konform mit der DSGVO, sondern schaffen auch Vertrauen und Transparenz bei ihren Zielgruppen.
Zustimmung ist der Schlüssel
Die ausdrückliche Zustimmung ist das Herzstück der GDPR-Konformität.
Internetnutzer müssen aktiv zustimmen, wie ihre Daten erfasst, gespeichert und verwendet werden - die Zustimmung kann nicht durch Inaktivität oder vorab angekreuzte Kästchen impliziert werden.
Während Social-Media-Plattformen wie Facebook und LinkedIn die Einwilligung in der Regel über ihre Datenschutzhinweise regeln, wird die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung für Social Media und DSGVO noch kritischer, wenn Unternehmen personenbezogene Daten erfassen und speichern.
Wenn Vermarkter Nutzerdaten sammeln - etwa durch Downloads, Direktnachrichten oder Formulare zur Lead-Generierung - müssen sie eine ausdrückliche Zustimmung einholen und klar erklären, wie die Daten verarbeitet oder weitergegeben werden.
Dies gilt auch für GDPR-Posts in sozialen Medien, insbesondere wenn diese Posts identifizierbare persönliche Daten enthalten, wie Namen, Bilder oder nutzergenerierte Inhalte.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie bewährte Verfahren für das Einwilligungsmanagement befolgen und die Zustimmung des Nutzers einholen, bevor sie solche Daten für Marketingzwecke weitergeben oder verwenden.
Andererseits bleibt das organische Marketing in den sozialen Medien davon unberührt.
Das Posten von Inhalten, die Interaktion mit Nutzern oder die Verfolgung anonymisierter Daten - wie Follower-Zahlen oder Engagement-Raten - erfordert keine Verarbeitung personenbezogener Daten und vermeidet DSGVO-Bedenken.
Die Herausforderung für Vermarkter besteht darin, festzustellen, wo personenbezogene Daten involviert sind, und sicherzustellen, dass ihre Zustimmungsprozesse bei jedem Schritt mit den Anforderungen der sozialen Medien und der DSGVO übereinstimmen.
Diese Grundsätze wirken sich in fünf Schlüsselbereichen direkt auf Social-Media-Marketingstrategien aus:
1. Remarketing-Anzeigen und Tracking-Pixel
Remarketing-Anzeigen sind ein fester Bestandteil von Social-Media-Kampagnen. Sie ermöglichen es Unternehmen, Website-Besucher erneut anzusprechen, indem sie maßgeschneiderte Anzeigen auf verschiedenen Plattformen schalten.
Dies beruht auf Tracking-Pixeln und Cookies, die Nutzerdaten sammeln, um Personen zu identifizieren und erneut anzusprechen.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung müssen Unternehmen für diese Tools eine ausdrückliche Zustimmung einholen. Die Besucher Ihrer Website müssen aktiv zustimmen, dass sie nachverfolgt werden, z. B. über das in der EU-Gesetzgebung geforderte Cookie-Einwilligungsbanner.
Ohne diese Zustimmung werden Zählpixel nicht ausgelöst, so dass Nutzer nicht in Ihre Remarketing-Kampagnen aufgenommen werden können.
Vermarkter müssen außerdem in jeder Phase des Marketingtrichters die Einhaltung der GDPR offenlegenDazu gehört auch, wie die Daten verwendet und gespeichert werden.
Die Auswirkungen dieser Vorschriften sind erheblich. Die Einhaltung der DSGVO erfordert zusätzliche Schritte bei Kampagnen, die das Kundenerlebnis stören und die Anzahl der generierten Leads verringern können.
Darüber hinaus verlieren Vermarkter ohne Zustimmung die Möglichkeit, frühere Website-Besucher in den sozialen Medien erneut anzusprechen, was die Möglichkeiten einschränkt, wertvolle Zielgruppen erneut anzusprechen.
Umso wichtiger ist es, die Feinheiten von Retargeting und Remarketing zu verstehen, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten und gleichzeitig die Effektivität von Kampagnen zu maximieren.
2. Transparenz in Datenschutzhinweisen
Die Erfassung personenbezogener Daten - sei es durch Anzeigen zur Lead-Generierung, Anmeldeformulare in sozialen Medien oder Downloads von Gated Content - erfordert gemäß DSGVO vollständige Transparenz.
Zum Zeitpunkt der Datenerfassung müssen Unternehmen den Nutzern einen klaren Datenschutzhinweis zur Verfügung stellen, der erklärt:
- Welche Daten gesammelt werden (z. B. Namen, E-Mails).
- wie die Daten verarbeitet, gespeichert und verwendet werden.
- ob sie an Dritte weitergegeben oder für zusätzliche Zwecke wie Remarketing verwendet werden.
Die Nutzer müssen dieser Datenerfassung aktiv zustimmen.
Vorab angekreuzte Kästchen sind grundsätzlich nicht zulässig, und Unternehmen benötigen möglicherweise ein doppeltes Zustimmungsverfahren - zunächst zur Bestätigung der Annahme des Datenschutzhinweises und dann noch einmal, um eine Aktion durchzuführen, z. B. den Zugriff auf geschützte Inhalte.
Ein Datenschutzhinweis sorgt zwar für Transparenz am Ort der Datenerfassung, sollte aber durch eine umfassendere Social-Media-Richtlinie zur Einhaltung der GDPR unterstützt werden.
Wenn diese Richtlinieordnungsgemäß erstellt wird, dient sie als umfassendes Dokument, in dem dargelegt wird, wie Ihr Unternehmen mit personenbezogenen Daten über alle Kanäle, einschließlich der sozialen Medien, umgeht. Zum Beispiel sollte sie erklären:
- Wie Social-Media-Daten (z. B. Interaktionen, Tracking-Pixel oder Remarketing) gesammelt und verwendet werden.
- Ob Social-Media-Aktivitäten oder -Tools Nutzerdaten mit Dritten teilen.
- Ihre Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten von Social-Media-Plattformen.
Eine klare und zugängliche DSGVO-Strategie für soziale Medien gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften und schafft gleichzeitig Vertrauen bei Ihrem Publikum.
Sie gibt den Nutzern die Gewissheit, dass ihre Daten - unabhängig davon, ob sie über Websites, Anzeigen oder soziale Medien erfasst werden - verantwortungsvoll und transparent verwaltet werden.
3. Beschränkung der Verfolgung des Nutzerverhaltens
Analysetools für soziale Medien sind unerlässlich, um das Engagement des Publikums zu verstehen, Klicks zu verfolgen und Konversionen zu analysieren - insbesondere bei der Überwachung der richtigen Metriken für soziale Medien.
Die DSGVO schränkt jedoch das Tracking von Nutzerverhalten ohne ausdrückliche Zustimmung ein, insbesondere bei der Verwendung von Cookies oder Tracking-Technologien.
Wenn Nutzer Cookies ablehnen, können Unternehmen Lücken in ihren Daten feststellen, einschließlich Metriken wie Website-Verweisverkehr, Konversionspfade und Verhalten vor Ort.
Dieser Verlust an Transparenz kann es schwierig machen, den Erfolg von Social-Media-Kampagnen zu messen oder datengestützte Entscheidungen zu treffen.
Um dieses Problem zu lösen, haben sich Unternehmen zunehmend cookieless Tracking-Lösungen zugewandt.
Diese Technologien ermöglichen es Vermarktern, das Nutzerverhalten auf eine DSGVO-konforme Weise zu überwachen, ohne sich auf Cookies oder eine ausdrückliche Zustimmung zu verlassen. Plattformen wie TWIPLA bieten fortschrittliche, cookielose Analysen, die eine 100-prozentige Transparenz des Datenverkehrs gewährleisten und gleichzeitig die Privatsphäre der Nutzer respektieren.
Durch die Einführung von kochsicherem Tracking und einer klaren Erklärung, wie Nutzerdaten verwendet werden, können Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten, die Datengenauigkeit verbessern und ihre Social-Media-Strategien weiter optimieren.
4. Direkte Nachrichtenübermittlung und Nutzerinteraktionen
Direktnachrichten in sozialen Medien - ob über Facebook Messenger, Instagram DMs oder LinkedIn InMail - haben sich zu einem leistungsstarken Instrument für personalisiertes Marketing und Kundeninteraktion entwickelt.
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt jedoch für alle personenbezogenen Daten, die während dieser Unterhaltungen gesammelt werdeneinschließlich Nutzernamen, Chatverläufen und Kontaktinformationen.
Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, müssen Unternehmen:
- die ausdrückliche Zustimmung einholen, bevor sie diese Daten speichern, verarbeiten oder für Nachfassaktionen, Marketingaktionen oder andere Zwecke verwenden.
- für Transparenz sorgen, indem sie die Nutzer darüber informieren, warum ihre Daten gesammelt werden und wie sie verwendet werden.
- Vermeiden Sie die Weitergabe von Direktnachrichten oder persönlichen Daten an Tools, CRM- oder Automatisierungssysteme von Drittanbietern, es sei denn, es liegt eine eindeutige Zustimmung vor.
Wenn beispielsweise ein Kunde über Instagram-DMs Produktinformationen anfordert und Sie planen, seine E-Mail für weitere Aktualisierungen zu einem CRM hinzuzufügen, müssen Sie zunächst seine Zustimmung einholen und dokumentieren.
Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Praktiken mit den DSGVO-Anforderungen übereinstimmen und gleichzeitig die Privatsphäre der Nutzer respektieren.
Der verantwortungsvolle Umgang mit Direct-Messaging-Interaktionen geht über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinaus - er trägt zum Aufbau von Vertrauen bei und zeigt das Engagement für den Datenschutz der Nutzer.
Unternehmen, die bei diesen Konversationen auf Transparenz setzen, erfüllen nicht nur die DSGVO-Standards, sondern stärken auch die Kundenbeziehungen und den Ruf ihrer Marke.
5. Verwaltung von Wettbewerben und Werbegeschenken
Wettbewerbe und Werbegeschenkein den sozialen Medien sind ein beliebter Weg, um das Engagement zu steigern und das Publikum zu vergrößern.
Sie erfordern jedoch häufig, dass die Nutzer persönliche Daten wie Namen, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern angeben, was die Einhaltung der DSGVO-Vorschriften unerlässlich macht.
Um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen, müssen Unternehmen:
- Klar erklären, wie die erfassten Daten verwendet und gespeichert werden und ob sie an Dritte weitergegeben werden.
- eine ausdrückliche Zustimmung für jeden spezifischen Anwendungsfall einholen, z. B. für das Hinzufügen von Teilnehmern zu einem Newsletter oder die Weitergabe ihrer Daten an Partner.
Entscheidend ist, dass eine pauschale Zustimmung für künftige Mitteilungen nicht vorausgesetzt werden kann.
Wenn jemand beispielsweise an einer Verlosung teilnimmt, ist eine separate Zustimmung erforderlich, um ihm anschließend Werbe-E-Mails zu schicken.
Ein vorschriftsmäßiger Prozess könnte Folgendes beinhalten: einen klaren Datenschutzhinweis bei der Teilnahme, ein Opt-in-Kontrollkästchen für zusätzliche Mitteilungen und Transparenz darüber, wie die Daten verwaltet werden.
Durch die Gewährleistung DSGVO-konformer Praktiken bei Gewinnspielen können Unternehmen nicht nur Strafen vermeiden, sondern auch das Vertrauen und die Loyalität ihrer Zielgruppe fördern.
Ein transparenter Ansatz gibt den Teilnehmern die Gewissheit, dass mit ihren Daten verantwortungsvoll umgegangen wird, und verwandelt ein einfaches Werbegeschenk in eine Gelegenheit, stärkere Kundenbeziehungen aufzubauen.