Nutzungsbedingungen für die Standardintegration

Allgemeine Geschäftsbedingungen - TWIPLA ("Servicebedingungen")

  1. Vertragsparteien und Struktur dieser Servicebedingungen
     
    1. Parteien

      Der Geschäftskunde („Kunde“) schließt einen Servicevertrag („Vertrag“) mit der Visitor Analytics GmbH, Seestraße 76, 82235 Berg eingetragen unter der Handelsregisternummer HRB 214117 Amtsgericht München („TWIPLA“; TWIPLA und Kunde nachfolgend zusammen die „Parteien“ und jeweils eine „Partei") über die Nutzung der Plattform.
       
    2. Kunde als Unternehmen

      TWIPLA schließt nur Verträge mit Kunden ab, die Unternehmen sind, d.h. natürliche oder juristische Personen, die im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln. Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit abschließt. 
       
    3. Vertragsbestandteile

      Der Vertrag besteht aus dem Online-Bestellformular, das vom Kunden auf der Webseite https://www.twipla.com/de („Webseite“) ausgefüllt wird, diesen Servicebedingungen und dem Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 2) (https://www.twipla.com/de/support/rechtliches-datenschutz-zertifikate/standardintegration/datenverarbeitungsvertrag-cookie-informationen).
       
  2. Definitionen

    AVV“ ist der Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 2 zu diesen Servicebedingungen und auf unserer Webseite https://www.twipla.com/de/support/rechtliches-datenschutz-zertifikate/standardintegration/datenverarbeitungsvertrag-cookie-informationen.

    Besucher“ sind die Besucher, die die Kundenwebseite nutzen.

    Kunde(n)“ sind der/die Geschäftskunde(n) von TWIPLA, wie in Abschnitt 1.1. definiert.

    Kundenwebseite“ ist die Webseite des Kunden, auf der die Services (falls bestellt) genutzt werden.

    Online-Bestellformular“ hat die Bedeutung wie unter Abschnitt 1.3 und 3 „Abschluss des Vertrages“ dieser Servicebedingungen definiert.

    Personenbezogene Daten" sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie in der EU Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) definiert.

    Personenbezogene Nutzungsdaten“ sind Personenbezogene Daten, die von den Services von Besuchern, Kunden, Mitarbeitern/autorisierten Personen von Kunden, oder Mitarbeitern/autorisierten Personen von Twipla, bei der Eingabe oder automatisch im Auftrag des Kunden gesammelt werden.

    Plattform“ ist die webbasierte Twipla Oberfläche mit Diagrammen, Grafiken und Karten, die für die meisten Funktionen der Services verfügbar ist.

    Premium Edition“ bezieht sich auf die unter Abschnitt 7 „Gebühren“ dieser Servicebedingungen beschriebenen Preispläne.

    Premium Edition Wechsel“ ist der Wechsel von einer Premium Edition zu einer anderen, oder von einem Zahlungszyklus zu einem anderen.

    Service(s)“ bezieht sich auf die in Abschnitt 4 „Services“ dieser Servicebedingungen beschriebenen und vom Kunden bestellten Twipla-Services.

    Statistikdaten“ sind die Personenbezogenen Nutzungsdaten und anonymen Webseitennutzungsdaten, die durch spezifische Funktionen der Services im Auftrag des Kunden gesammelt und dem Kunden über die Plattform zur Verfügung gestellt werden.

    Subunternehmer“ ist jeder Subunternehmer, der von TWIPLA oder von einem anderen Subunternehmer von TWIPLA, mit der Unterstützung bei der Erbringung der Services für den Kunden beauftragt wird.

    Vertrag“ hat die Bedeutung wie unter Abschnitt 1.1. dieser Servicebedingungen definiert.

    Vertragslaufzeit“ ist die Laufzeit dieses Vertrages.

    Webseite“ bezieht sich auf die Webseite von TWIPLA unter https://www.twipla.com/de.
     
  3. Abschluss des Vertrages

    Angaben auf der Webseite sind kein verbindliches Angebot. Durch die Online-Registrierung auf der Webseite (https://app.twipla.com/register) sendet der Kunde ein verbindliches Angebot („Online-Bestellformular“) zum Abschluss eines Vertrages mit TWIPLA. Nach erfolgreicher Validierung der E-Mail-Adresse des Kunden, sendet TWIPLA dem Kunden eine E-Mail mit der Vertragsannahme sowie den zugrundeliegenden Bedingungen.
     
  4. Services
     
    1. Servicebeschreibung

      Die während der Laufzeit dieses Vertrags von TWIPLA zu erbringenden Services sind unter https://www.twipla.com/de/funktionen aufgeführt und beschrieben. Die konkret verfügbaren Services und deren Umfang hängen von dem vom Kunden gewählten Abonnement ab. In einigen Fällen können nicht alle beschriebenen Services und/oder alle Funktionen der Services ab Beginn der anfänglichen Laufzeit zur Verfügung stehen. TWIPLA ist darum bemüht, die Services ständig weiterzuentwickeln und zu verbessern. Dies beinhaltet auch die Aktualisierung und Änderung der angebotenen Services. Alle Änderungen der von TWIPLA während der Laufzeit zur Verfügung gestellten Services unterliegen Abschnitt 10 „Änderungen der Servicebedingungen und des Vertrags“ dieser Servicebedingungen.
       
    2. Verschiedene Editionen

      Kunden können eine kostenlose Basisversion („Kostenlose Basisversion“) der Services oder eine kostenpflichtige Premium Edition der Services wählen. Die Kostenlose Basisversion umfasst nicht alle Funktionalitäten der Plattform und die zur Verfügung stehenden Funktionalitäten sind hinsichtlich ihres Umfangs begrenzt. Eine genaue Beschreibung des Leistungsumfangs finden Sie unter https://www.twipla.com/de/preise.
       
    3. Nutzung der Services

      Die Services können auf der Kundenwebseite nach der Registrierung auf der Webseite in Form der Erstellung eines Kundenkontos („Kundenkonto“) von TWIPLA unter https://app.twipla.com/register in die Kundenwebseite integriert und auf Computern, Laptops und mobilen Geräten genutzt werden. 
      Ein Ansprechpartner von TWIPLA kann bei Fragen unter E-Mail: support@twipla.io erreicht werden.
       
  5. Nutzungsrechte des Kunden
     
    1. Recht zur Nutzung der Services

      Gemäß der im Vertrag enthaltenen Bedingungen und Einschränkungen gewährt TWIPLA hiermit  ein weltweites, nicht-exklusives, beschränktes, nicht-übertragbares und nicht-unterlizenzierbares Recht, während der Laufzeit des Vertrages auf die Services online zuzugreifen und diese intern für die Zwecke des Vertrages zu nutzen, vor allem um Personenbezogene Nutzungsdaten von der Kundenwebseite unter Verwendung des Tracking-Codes und/oder anderer Technologien zu verarbeiten, um z. B. die Interaktionen der Besucher zu messen und aufzuzeichnen (falls bestellt bzw. Teil des Abonnements). Der Kunde darf die Services oder Teile davon weder kopieren noch anderweitig reproduzieren, es sei denn, dies ist für die Online-Nutzung der Services technisch erforderlich.
       
    2. Recht zur Nutzung von Kundeninhalten

      Der Kunde gewährt hiermit TWIPLA und seinen Subunternehmern ein weltweites, nicht-exklusives, nicht-übertragbares Recht, während der Vertragslaufzeit und maximal drei (3) Monate nach Beendigung des Vertrags, die Inhalte und Daten des Kunden, die in Zusammenhang mit den Services verarbeitet werden, für  Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages zu nutzen, einschließlich, um diese in ein anderes Format und eine andere Nutzungsart speziell für mobile Endgeräte zu konvertieren.
       
    3. Vorbehalt von Rechten

      Gemäß den im Vertrag gewährten Rechten behält sich TWIPLA alle Rechte, Titel und Anteile an den Services vor und der Kunde erkennt an, dass er keine zusätzlichen Rechte an den Services besitzt oder erwirbt, die nicht ausdrücklich im Vertrag gewährt werden. Der Kunde erkennt ferner an, dass TWIPLA sich das Recht vorbehält, das Vorstehende für jeden Zweck nach alleinigem Ermessen von TWIPLA zu nutzen.
       
  6. Vertragslaufzeit
     
    1. Vertragslaufzeit

      Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Abschluss des Vertrages bzw. einem vereinbarten späteren Beginn und läuft:
       
      1. auf unbestimmte Zeit für die Kostenfreie Basisversion,
      2. bis zum Ablauf des Abonnements nach Vertragsabschluss,
      3. bis die Integration der Services aus der Kundenwebseite entfernt wird,
      4. bis eine Partei kündigt, oder
      5. bis das Kundenkonto bei TWIPLA durch den Kunden gelöscht wird, was einer Kündigung gleich kommt;

        (jeweils: „Anfangslaufzeit“).
         
    2. Verlängerungszeitraum

      Nach der Anfangslaufzeit verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um einen (1) weiteren Monat im Falle des Abonnements einer monatlichen Premium Edition und um weitere zwölf (12) Monate, im Falle des Abonnements einer jährlichen Premium Edition, sofern der Vertrag nicht von einer Partei mit Frist von einem (1) Monat  zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
       
    3. Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund

      Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn eine Partei ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag, trotz Aufforderung durch die andere Partei, die Verletzung innerhalb einer angemessenen Frist zu beenden, wesentlich verletzt, oder wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
       
    4. Aussetzung der Services bei Zahlungsverzug

      Wenn der Kunde mit der Zahlung der Abonnementgebühren für die ausgewählte Premium Edition für mehr als fünf (5) Kalendertage in Verzug ist; behält sich TWIPLA das Recht vor, die Erbringung der Services ohne weitere Benachrichtigung auszusetzen, bis alle ausstehenden Beträge bezahlt sind. Der Vertrag bleibt in diesem Fall wirksam und wird nicht gekündigt. Die Zahlungsverpflichtungen des Kunden bleiben während der Zeit, in der die Dienste für den Kunden gesperrt sind, unberührt.
       
    5. Export von Daten am Ende der Vertragslaufzeit

      Mit Ende der Vertragslaufzeit löscht TWIPLA entweder alle Daten und Informationen (einschließlich aller Anwendungen und/oder Personenbezogenen Nutzungsdaten), die vom Kunden auf dem Serversystem von TWIPLA gespeichert wurden, soweit keine längeren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für TWIPLA gelten. Der Kunde kann alle Informationen und Daten, die er im Rahmen des Vertrags von TWIPLA erhalten hat, vor Ablauf der Vertragslaufzeit des Vertrages und zur Beendigung des Vertrages selbständig aus den Services exportieren.
       
    6. Form der Kündigung

      Jegliche Kündigung des Vertrags muss entweder per E-Mail durch TWIPLA an den Kunden oder vom Kunden über die Kündigungsschaltfläche im Abonnement-Bereich der Kundenwebsite (oder - falls zutreffend - im Kundenkonto) durch den Kunden erfolgen.
       
    7. Mögliche Rückerstattung nach Kündigung

      Kunden können bei Beendigung des Vertrags nur unter den folgenden Bedingungen eine Rückerstattung erhalten, während die vom (Dritt-)Zahlungsanbieterberechneten Gebühren nicht erstattet werden können:
       
      1. Monatlicher Zahlungsplan: bis zum 3. Tag des ersten Zahlungszyklus, also nur in den ersten 3 Tagen, in denen der Kunde zahlungspflichtig ist.
      2. Jährlicher Zahlungsplan: bis zum 10. Tag der ersten Zahlung, also nur in den ersten 10 Tagen, in denen der Kunde zahlungspflichtig ist.
      3. Mit Ausnahme der oben genannten Fälle werden Rückerstattungen unter keinen Bedingungen gewährt.
         
    8. Besonderheiten bei Download über Wix-App-Markt

      Kunden, die die Services aus dem Wix-App-Markt auf einer Wix-Webseite installiert haben und das Verfahren „Direktzugriff aktivieren“ nutzen, um die Statistiken für ihre Wix-Webseite auf https://app.twipla.com/login zu überprüfen, unterliegen den für die Wix-Integration geltenden Bedingungen unter https://www.twipla.com/de/support/rechtliches-datenschutz-zertifikate/wix-integration/nutzungsbedingungen-fuer-wix  und https://www.twipla.com/de/support/rechtliches-datenschutz-zertifikate/standardintegration/datenverarbeitungsvertrag-cookie-informationen.
       
  7. Gebühren
     
    1. Gebühren

      Der Kunde zahlt für die Nutzung der Services, die Gebühren der Premium Edition, die unter https://www.twipla.com/de/preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses  erläutert werden.  TWIPLA bietet hier zumindest eine der folgenden beiden Zahlungsmethoden an: Monatliche oder jährlich Zahlung für gebuchte Services oder Gebühren für Credits, mit denen gebuchte Services verbrauchsbasiert bezahlt werden. Die Nutzung der Kostenlosen Basisversion ist kostenfrei.
       
    2. Fälligkeit

      Die entsprechende Abonnementgebühr wird zum ersten Mal zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fällig. Die monatlichen Abonnementgebühren sind anschließend jeweils am gleichen Tag der folgenden Monate fällig. Wurde der Vertrag am letzten Tag eines Monats abgeschlossen, ist die Zahlung unabhängig von der Anzahl der Tage eines jeden Monats am jeweiligen letzten Tag des folgenden Monats fällig. Die Abonnementgebühr für Jahresabonnements ist jedes Jahr am gleichen Tag zu entrichten.
       
    3. Wechsel der Editionen

      Kunden können zwischen verschiedenen Premium Editionen mit unterschiedlichen Gebühren wählen, die abhängig von der Edition, auf dem Traffic Kontingent und zusätzlichen Funktionen basieren. Der Kunde kann sein Abonnemente je nach Bedarf jederzeit auf eine andere Edition ändern. Die verfügbaren Premium Editionen finden Sie unter: https://www.twipla.com/de/preise.

      Das Abonnement des Kunden verlängert sich automatisch jeweils am letzten Tag des nächsten Monats/Jahres. Die Gebühren werden jeden Monat/jedes Jahr an dem Kalendertag in Rechnung gestellt, der dem Tag des Vertragsbeginns entspricht (siehe auch Abschnitt 6.2).
       
    4. Wechsel der Premium Edition
       
      Premium Edition WechseltypBeschreibung
      Umstellung derselben Premium Edition vom jährlichen Abrechnungszyklus auf den monatlichen AbrechnungszyklusDie Änderung wird sofort wirksam. Ihre neue Premium Edition verlängert sich automatisch, sofern Sie ihn nicht kündigen. Wenn Sie nichts unternehmen, werden Ihre Kredit-/Debitkarte oder Ihr Zahlungskonto belastet.
      Umstellung derselben Premium Edition vom monatlichen Abrechnungszyklus auf den jährlichen AbrechnungszyklusDie Änderung wird sofort wirksam. Ihre neue Premium Edition verlängert sich automatisch, sofern Sie nicht kündigen. Wenn Sie nichts unternehmen, werden Ihre Kredit-/Debitkarte oder Ihr Zahlungskonto belastet.
      Wechsel zu einer Edition mit höheren Gebühren: Monatlicher zu monatlicher oder jährlicher zu jährlicher AbrechnungszyklusDie neue Premium Edition beginnt sofort, und der entsprechende Abrechnungsbetrag gilt für die Zahlung der neuen Premium Edition, falls zutreffend. Ihre neue Premium Edition verlängert sich nach Ablauf automatisch, sofern Sie nicht kündigen. Wenn Sie nichts unternehmen, werden Ihre Kredit-/Debitkarte oder Ihr Zahlungskonto belastet.
      Wechsel zu einer Edition mit höheren Gebühren: Monatlicher zu jährlicher AbrechnungszyklusDie neue Premium Edition beginnt sofort, und der entsprechende Abrechnungsbetrag gilt für die Zahlung der neuen Premium Edition, falls zutreffend. Ihre neue Premium Edition verlängert sich nach Ablauf automatisch, sofern Sie nicht kündigen. Wenn Sie nichts unternehmen, werden Ihre Kredit-/Debitkarte oder Ihr Zahlungskonto belastet.
      Wechsel zu einer Edition mit höheren Gebühren: Jährlicher zu monatlicher AbrechnungszyklusDie neue Premium Edition beginnt sofort, und der entsprechende Abrechnungsbetrag gilt für die Zahlung der neuen Premium Edition, falls zutreffend. Ihre neue Premium Edition verlängert sich nach Ablauf automatisch, sofern Sie nicht kündigen. Wenn Sie nichts unternehmen, werden Ihre Kredit-/Debitkarte oder Ihr Zahlungskonto belastet.
      Wechsel zu einer günstigeren Premium EditionDie neue Premium Edition mit einem niedrigeren Preis beginnt, nachdem der bereits begonnene Abrechnungszyklus der höherpreisigen Premium Edition abgelaufen und das entsprechende Service-Kontingent aufgebraucht ist. Ihre neue Edition verlängert sich nach Ablauf automatisch, sofern Sie nicht kündigen. Wenn Sie nichts unternehmen, werden Ihre Kredit-/Debitkarte oder Ihr Zahlungskonto belastet.
    5. Einsatz von Zahlungsdienstleistern

      Die Zahlungen werden von Zahlungsdienstleistern abgewickelt, wofür der Kunde bei der Registrierung oder beim Wechsel der Premium Edition die erforderlichen Angaben an TWIPLA übermitteln muss.
       
    6. Rechnungen

      Die Rechnungen eines Kunden werden automatisch vor dem Fälligkeitsdatum der Abonnementgebühr im Kundenkonto zur Verfügung gestellt und können jederzeit für einen Zeitraum von einem (1) Jahr heruntergeladen werden. Wenn der Kunde die Zahlung nicht innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach dem Fälligkeitsdatum der Zahlung leistet, kommt er mit der Zahlung in Verzug und es gelten die unter Abschnitt 6.4. Es gelten die gesetzlichen Zinssätze.
       
    7. Verrechnung mit anderen Forderungen

      Der Kunde kann Beträge, die er TWIPLA im Rahmen dieses Vertrags schuldet, nicht mit anderen Verbindlichkeiten von TWIPLA verrechnen, es sei denn, der Betrag ist unbestritten von TWIPLA oder wurde von einem Gericht endgültig und rechtskräftig festgestellt.
       
    8. Steuern

      Alle im Rahmen des Vertrags zu zahlenden Gebühren verstehen sich exklusive aller einschlägigen Steuern, die vom Kunden zu tragen sind.
       
  8. Pflichten des Kunden
     
    1. Nutzung der Services im Einklang mit anwendbarem Recht

      Je nach Einstellung der Services, können diese den Kunden dabei unterstützen, anwendbares Recht (z.B. Datenschutzrecht) einzuhalten. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Nutzung der Services durch den Kunden und/oder die Einstellung der Services anwendbare Gesetze oder die Rechte Dritter einhalten bzw. nicht verletzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistiges Eigentum oder Eigentumsrechte Dritter weltweit. Der Kunde darf die Services oder das Serversystem von TWIPLA nicht stören oder unterbrechen. Dies schließt ein, ist aber nicht darauf beschränkt, dass die Kundenwebseite und Personenbezogene Nutzungsdaten:
       
      • keine Gesetze in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit verletzen;
      • in keiner Weise mit Diebstahl, Betrug, Drogenhandel, Geldwäsche und/oder Terrorismus in Verbindung stehen;
      • nicht bekannt, beabsichtigt oder mutmaßlich verdächtig sind, mit Viren infiziert zu sein; und
      • nicht verwendet werden, um unaufgefordert E-Mails oder andere Nachrichten zu versenden.
         
    2. Aussetzung der Services bei Nichteinhaltung

      Ungeachtet des Vorstehenden kann TWIPLA die Services mit oder ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden aussetzen, wenn TWIPLA berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass die Kundenwebseite und/oder die Personenbezogenen Nutzungsdaten des Kunden nicht den Anforderungen von Abschnitt 8.1 dieser Servicebedingungen entsprechen.
       
    3. Vertraulichkeit der Zugangsdaten

      Der Kunde muss alle Zugangsdaten und Passwörter zu seinem persönlichen Kundenkonto vertraulich behandeln und darf diese nicht an Dritte weitergeben. Der Kunde ist verpflichtet, TWIPLA unverzüglich zu benachrichtigen und alle Passwörter zu ändern, wenn der Kunde den begründeten Verdacht hat, dass ein unbefugter Dritter Informationen über die Zugangsdaten oder Passwörter des Kunden erhalten hat.
       
    4. Aktualisierung der Kundendaten

      Der Kunde muss im Kundenkonto unter den Einstellungen für das Webseiten-Abonnement jede Änderung seines Namens oder Firmennamens, seiner Wohn- oder Geschäftsadresse, seiner Rechnungsadresse, seiner Rechtsform oder, falls zutreffend, seiner Bankdaten entsprechend hinterlegen.
       
    5. Nutzungsvoraussetzungen

      Um die Services nutzen und darauf zugreifen zu können, muss der Kunde über einen Internetzugang sowie über einen gängigen Internet-Browser auf dem neuesten Stand der Technik verfügen und die auf der Webseite angegebenen zusätzlichen technischen Voraussetzungen erfüllen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Kosten zu tragen und das Funktionieren seines Internetzugangs sowie des Computers und der Software, die für den Zugang zu den Services verwendet werden, sicherzustellen.
       
  9. Geheimhaltung
     
    1. Vertrauliche Informationen

      Den Parteien ist bekannt, dass sie während der Vertragslaufzeit Zugang zu bestimmten vertraulichen Informationen der anderen Partei oder vertraulichen Informationen von Dritten, zu deren vertraulicher Behandlung die offen legende Partei verpflichtet ist, haben. „Vertrauliche Informationen“ sind alle schriftlichen, elektronischen oder mündlichen Informationen, die (i) eine Partei der anderen bekannt gegeben hat, (ii) weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind, (iii) sich auf die Tätigkeit einer Partei oder eines Dritten beziehen, (iv) die angemessenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen der offen legenden Partei unterliegen   und (v) entweder als vertraulich bezeichnet wurden oder aufgrund der Art der Umstände, unter denen die Bekanntgabe erfolgt, angemessenerweise als vertraulich behandelt werden sollten.

      Jede Partei verpflichtet sich, (i) die von der anderen Partei offen gelegten Vertraulichen Informationen nur soweit in diesem Vertrag eingeräumt zu nutzen, (ii) die von der anderen Partei erlangten Vertraulichen Informationen strikt vertraulich zu behandeln und unter Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen  vor Kenntnisnahme und Nutzung durch Dritte zu schützen, und (iii) den Zugang zu den von der anderen Partei offen gelegten Vertraulichen Informationen auf diejenigen ihrer Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer  und/oder etwaigen Berater zu beschränken, die von diesen Informationen Kenntnis haben müssen. Die vertraglichen Geheimhaltungsverpflichtungen gelten für zwei (2) Jahre nach Beendigung des Vertrages fort.
       
    2. Vertraulichkeitspflichten

      Jede Partei verpflichtet sich, (i) die von der anderen Partei offen gelegten Vertraulichen Informationen nur soweit in diesem Vertrag eingeräumt zu nutzen, (ii) die von der anderen Partei erlangten Vertraulichen Informationen strikt vertraulich zu behandeln und unter Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen  vor Kenntnisnahme und Nutzung durch Dritte zu schützen, (iii) den Zugang zu den von der anderen Partei offen gelegten Vertraulichen Informationen auf diejenigen ihrer Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer  und/oder etwaigen Berater zu beschränken, die von diesen Informationen Kenntnis haben müssen und die schriftlich zur vertraulichen Behandlung dieser Informationen nach Maßgabe dieses Vertrages verpflichtet worden sind, und (iv) alle von der anderen Partei offen gelegten Vertraulichen Informationen, die bei Kündigung oder Auslaufen dieses Vertrages in ihrem Besitz sind, herauszugeben oder zu vernichten. Die vertraglichen Geheimhaltungsverpflichtungen gelten für zwei (2) Jahre nach Beendigung des Vertrages fort.
       
    3. Ausnahmen

      Unbeschadet des Vorstehenden finden die Bestimmungen der Ziffern 9.1 und 9.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung auf Vertrauliche Informationen, die (i) zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung frei zugänglich bzw. allgemein bekannt sind, (ii) ohne Verschulden des Empfängers frei zugänglich bzw. allgemein bekannt werden, (iii) dem Empfänger rechtmäßig von Personen übermittelt wurden, die in dieser Hinsicht nicht an Geheimhaltungsverpflichtungen gebunden waren, (iv) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits im Besitz des Empfängers befinden, ohne dass daran Geheimhaltungsverpflichtungen geknüpft sind, (v) vom Empfänger eigenständig entwickelt wurden, oder (vi) von der offen legenden Partei ohne Einschränkung zur Freigabe oder Weitergabe zugelassen sind.

      Unbeschadet des Vorstehenden darf jede Partei Vertrauliche Informationen in dem erforderlichen Umfang weitergeben, (i) um eine gerichtliche oder behördliche Anordnung zu befolgen oder anderweitig die Anforderungen zwingender gesetzlicher Vorschriften zu erfüllen, wobei die Partei, welche die Vertraulichen Informationen gemäß der Verfügung offen legt, die andere Partei zuvor schriftlich zu informieren sowie angemessene Anstrengungen zu unternehmen hat, um eine Schutzanordnung zu erwirken, oder (ii) um die Rechte einer Partei nach diesem Vertrag durch ein Gericht feststellen zu lassen; dies schließt hierfür erforderliche Anträge ein.
       
  10. Änderungen der Servicebedingungen und des Vertrags
     
    1. Änderungen und Widerspruchsmöglichkeit

      TWIPLA kann die Servicebedingungen jederzeit ändern, um Änderungen der Benutzerpräferenzen, der Internet-Wirtschaft, der geltenden Gesetze und Branchenpraktiken oder ähnlichen Gründen Rechnung zu tragen, ohne dass sich die Änderung erheblich nachteilig auf den Kunden auswirkt („Änderungen“). Der Kunde wird über Änderungen per E-Mail informiert. Sofern der Kunde einer solchen Änderung nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Information über die Änderung widerspricht, gelten die geänderten Bedingungen nach Ablauf dieser zweiwöchigen Frist als angenommen. Wenn der Kunde die Änderung innerhalb der zweiwöchigen Frist schriftlich ablehnt, kann der Vertrag gekündigt werden und der Kunde sollte die aktiven Premium Editionen kündigen und die Nutzung der Services einstellen.
       
  11. Datenschutz und Privatsphäre
     
    1. Auftragsverarbeitung

      Es gilt die Datenschutzerklärung von TWIPLA auf https://www.twipla.com/de/support/rechtliches-datenschutz-zertifikate/twipla-webseite/datenschutzerklaerung.
       
    2. Einhaltung von Datenschutzgesetzen

      Im Hinblick auf den Schutz Personenbezogener Daten verpflichten sich die Parteien, bei der Durchführung des Vertrages die jeweils auf sie anwendbaren Datenschutzgesetze einzuhalten. TWIPLA verarbeitet Personenbezogene Daten nur im Auftrag des Kunden gemäß den schriftlichen Weisungen, die der Kunde erteilt hat. TWIPLA ist Auftragsverarbeiter. Der Kunde bleibt Verantwortliche Stelle in Bezug auf alle Personenbezogenen Daten, die in Verbindung mit der Erbringung der hierin beschriebenen Services von TWIPLA verarbeitet werden. Einzelheiten sind in dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (https://www.twipla.com/de/support/rechtliches-datenschutz-zertifikate/standardintegration/datenverarbeitungsvertrag-cookie-informationen; AVV) enthalten.
       
  12. Mängel

    Wenn und soweit der Vertrag als Werkvertrag oder Mietvertrag zu qualifizieren ist, hat der Kunde im Falle eines Mangels die gesetzlichen Rechte. Für Premium Editionen gilt: Das Recht auf Minderung der Abonnementgebühr ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von Minderungen in Form von Gutschriften gemäß Anlage 1, Ziffer 2 Rechte bei Nichteinhaltung der Service Levels.

    Die Kostenlose Basisversion wird
    wie bestehend (as is) mit bestimmten Ausfallzeiten zur Verfügung gestellt. TWIPLA verspricht keine spezifischen Service-Levels im Rahmen der Kostenlosen Basisversion. TWIPLA bemüht sich nach besten Kräften, die Ausfallzeiten bei Nutzung der Kostenlosen Basisversion zu minimieren. TWIPLA schließt jegliche Gewährleistung für die Kostenlose Basisversion aus und haftet nur für arglistig verschwiegene Mängel. Die unten in Anlage 1 Service Levels angeführten Service Levels finden keine Anwendung.

     
  13. Haftungsbeschränkung
     
    1. Haftungsbeschränkung

      Die Haftung von TWIPLA für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, wie folgt beschränkt:

       
      1. Für jeden Schadensfall haftet TWIPLA bei Jahresabonnements bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens, den die Parteien auf maximal  den Betrag des jährlichen Gebührenvolumens, bei Monatsabonnements bis zur Höhe der monatlichen Gebühr festsetzen.
      2. TWIPLA haftet nicht wegen leicht fahrlässiger Verletzung einer sonstigen anwendbaren Sorgfaltspflicht.
         
    2. Unbeschränkte Haftung

      Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eine zwingende gesetzliche Haftung und die Haftung für schuldhaft verursachte Personenschäden. Darüber hinaus gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht, wenn und soweit TWIPLA eine besondere Garantie übernommen hat.
       
    3. Schadensminderung

      Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu ergreifen.
       
  14. Höhere Gewalt
     
    1. Fälle höherer Gewalt

      Keine der Parteien haftet der anderen Partei gegenüber für die Nichterfüllung (ganz oder teilweise) oder für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Erfüllung, soweit diese Verzögerungen oder Ausfälle durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht werden, wobei es sich bei der höheren Gewalt um äußere, unvorhersehbare Ereignisse handelt, ein absolut unüberwindbares und unvermeidliches Ereignis wie ein Erdbeben, einen Vulkanausbruch, einen Sturm, einen Tsunami, eine Überschwemmung, ein Feuer, einen Taifun, eine Pandemie, einen Krieg, einen Terroranschlag oder eine Staatskrise, es sei denn, diese Katastrophen sind in dem Gebiet, in dem die Vertragspartei ihren Sitz hat, ein übliches Phänomen.
       
    2. Konsequenzen

      Solange ein Ereignis höherer Gewalt andauert, ist die betroffene Partei von der Haftung gegenüber der anderen Partei für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen entbunden, und die vertraglichenVerpflichtungen beider Parteien werden so lange ausgesetzt, bis die Erfüllung wieder aufgenommen werden kann (vorausgesetzt, dass die betroffene Partei die Nichterfüllung oder Verzögerung nicht durch angemessene Vorkehrungen oder Maßnahmen hätte verhindern können). Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen, sobald sie feststellt, dass sie infolge eines Ereignisses höherer Gewalt nicht in der Lage ist, eine nach diesem Vertrag zu erbringende Leistung zu erbringen.
       
    3. Kündigungsrecht

      Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als einen (1) zusammenhängenden Monat an, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen kündigen.
       
  15. Rechtswahl und Gerichtsstand
     
    1. Rechtswahl

      Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht des Sitzstaates von TWIPLA unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Grundsätze und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
       
    2. Gerichtsstand

      Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist das zuständige Gericht am Sitz von TWIPLA.
       
  16. Sonstige Bestimmungen
     
    1. Ungültige Regelungen

      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
       
    2. AGB des Kunden

      Allgemeine Geschäftsbedingungen, die vom Kunden als Teil eines Auftrags, einer Rechnung oder einer Bestellung gestellt werden, gelten nicht und werden hiermit von TWIPLA abgelehnt.
       
    3. Einsatz von Subunternehmern

      TWIPLA kann Subunternehmer mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Services beauftragen. In diesem Fall ist TWIPLA dafür verantwortlich, die ordnungsgemäße Leistung dieser Subunternehmer in Übereinstimmung mit den Servicebedingungen sicherzustellen. Bestimmungen im AVV bleiben davon unberührt.
       
    4. Einhaltung von Gesetzen

      Jede Partei erklärt, bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag alle anwendbaren Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten.
       
    5. Vollständige Vereinbarung

      Außer wie in diesem Abschnitt angegeben oder insofern ausdrücklich schriftlich zwischen dem Kunden und TWIPLA vereinbart, stellt der Vertrag alle zwischen dem Kunden und TWIPLA vereinbarten Bedingungen und Konditionen dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen in Bezug auf den Gegenstand dieser Klauseln, ob schriftlich oder mündlich.
       
    6. Mögliche Zusatzvereinbarung

      Der Kunde hat zu beachten, dass bestimmte Aspekte der Nutzung der TWIPLA Services und ihrer Funktion Visitor Recordings (falls bestellt) durch zusätzliche Vereinbarungen geregelt werden können. Dies kann z.B. der Fall sein bei Zugang zum TWIPLA Service durch einen Geschenkgutschein oder durch Nutzung zusammen mit anderen Services. Wenn dem Kunden ein Angebot für eine solche Nutzung unterbreitet wird, wird dem Kunden eine entsprechende Zusatzvereinbarung vorgelegt, und der Kunde hat unter Umständen die Möglichkeit, zusätzlichen Bedingungen zuzustimmen. Einige dieser zusätzlichen Bedingungen sind auf der Webseite von TWIPLA aufgeführt. In dem Maße, in dem es einen unvereinbaren Konflikt zwischen zusätzlichen Bedingungen und diesen Servicebedingungen gibt, haben die zusätzlichen Bedingungen Vorrang.

 

Anlage 1 zum TWIPLA Servicevertrag - Service-Levels

  1. Service-Level-Beschreibung
     
    1. Die Service-Levels der Plattform und anderer verfügbarer Funktionen sind wie folgt definiert:
       
      Systemverfügbarkeit der Plattform pro Monat [durchschnittliche Verfügbarkeit] 
      Service Level99.75% Verfügbarkeit
      Berechnung

      Die Verfügbarkeit wird wie folgt berechnet:

      Systemverfügbarkeit (%) = (Jährliche Gesamtzeit - Ungeplante Ausfallzeit)/Jährliche Gesamtzeit

      Verfügbarkeit ist die Fähigkeit des Kunden, wie im Vertrag vereinbart, auf die Funktionen der Plattform zuzugreifen.

      Geplante Ausfallzeit ist die Gesamtzeit (in Minuten) in einem Kalenderjahr, in der  die Plattform aufgrund einer geplanten Systemwartung oder einer anderen geplanten Ausfallzeit nicht verfügbar ist. TWIPLA unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die geplante Systemwartung zwischen 1.00 und 5.00 Uhr MESZ/MESZ stattfindet und dass diese Systemwartung in angemessener Zeit angekündigt wird.

      Die Systemverfügbarkeit im Verhältnis zur Verfügbarkeit in einem Kalenderjahr ist das Verhältnis, das als Prozentsatz ausgedrückt wird, wenn der Kunde die ungeplante Ausfallzeit in diesem Kalenderjahr von der jährlichen Gesamtzeit in diesem Jahr abzieht und dann diese Differenz durch die jährliche Gesamtzeit in diesem Jahr dividiert (siehe obige Formel).

      Jährliche Gesamtzeit umfasst alle Minuten des betreffenden Kalenderjahres während der Laufzeit des Vertrages.

      Ungeplante Ausfallzeit ist die Gesamtzeit (in Minuten) der Nichtverfügbarkeit in einem Kalenderjahr ohne die geplante Ausfallzeit und ohne die Ausfallzeit, die aufgrund von Umständen außerhalb der Kontrolle von TWIPLA entsteht. Zu diesen Umständen gehören insbesondere (i) Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Vertrags durch den Kunden, (ii) Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses SLA durch den Kunden, (iii) Inkompatibilität der Hardware oder Software des Kunden mit den vereinbarten Anforderungen in Bezug auf die Nutzung der Services, einschließlich der in den Zugangsprotokollen festgelegten Anforderungen, (iv) mangelhafte oder unzureichende Leistung der Systeme oder  des Kunden, (v) Nutzung der Services durch den Kunden, die erheblich über das vereinbarte Volumen hinausgeht, oder (vi) höhere Gewalt (wie im Vertrag definiert).

      MesspunktTWIPLA Service - Übergabepunkt für die Plattform und/oder andere verfügbare Funktionen für die Services
      ZeitmessungKalenderjahr während der Laufzeit des Vertrags

       
    2. Support

      TWIPLA bietet weltweit Unterstützung per E-Mail. Der E-Mail-Support kann unter support@twipla.com erreicht werden. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage an Wochentagen innerhalb von 48 Stunden zu beantworten.
       
  2. Rechte im Falle der Nichteinhaltung der Service-Levels
     
    1. Ungeplante Ausfallzeiten

      Im Falle einer Ungeplanten Ausfallzeit verpflichtet sich Visitors Analytics, alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Ungeplante Ausfallzeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben.
       
    2. Gutschriften

      Wenn TWIPLA die in Anlage 1 - Service-Levels festgelegten Service-Levels nicht erfüllt, hat der Kunde Anspruch auf die unten aufgeführten Servicegutschriften („Gutschriften“), wobei die Gutschriften für Ungeplante Ausfallzeiten 5% der Gesamtkosten für alle bestellten Services, die der Kunde an TWIPLA für alle im jeweiligen Servicemonat erbrachten Services bezahlt hat, nicht überschreiten dürfen. Der Anspruch auf Gutschrift von 10,0 % der monatlichen Gebühren bei Unterschreitung der Verfügbarkeit einzelner Services bleibt hiervon unberührt.
       
      Verfügbarkeit der ServicesGutschrift (% der monatlichen Gebühren für den Service)
      < 99.0%2.5%
      < 98.0%5.0%
      < 97.0%10.0%

       
    3. Service-Level-Report

      Erhalt von Gutschriften. Um eine Gutschrift zu erhalten, muss der Kunde diese innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt eines Berichts, der die Ungeplante Ausfallzeit beschreibt („Service Level Report“), für den Zeitraum, für den die Gutschrift angeblich entstanden ist, schriftlich bei TWIPLA beantragen. In dem schriftlichen Antrag des Kunden müssen Datum/Daten, Uhrzeit(en) und Dauer(n) jeder vom Kunden geltend gemachten Ungeplanten Ausfallzeit genau angegeben werden. Wenn TWIPLA dem schriftlichen Antrag des Kunden auf eine Gutschrift nach Prüfung zustimmt, wird TWIPLA den Kunden über diesen Umstand und darüber, wie er die Gutschrift erhält, informieren. Gutschriften können nicht rückwirkend angewendet werden. Jeder Kunde, der nicht rechtzeitig einen schriftlichen Antrag auf eine Gutschrift einreicht, verliert alle Rechte auf den Erhalt einer Gutschrift für den betreffenden Monat. Von TWIPLA zu zahlende Gutschriften werden auf alle Schadenersatzforderungen angerechnet, die der Kunde im Rahmen des Vertrags aufgrund einer solchen Verletzung des Service Levels geltend machen kann.
       
    4. Benachrichtigungspflicht des Kunden

      Der Kunde muss TWIPLA umgehend benachrichtigen, falls eine Ungeplante Ausfallzeit eintritt. Ungeplante Ausfallzeiten gelten als eingetreten, wenn TWIPLA eine hinreichende entsprechende Benachrichtigung vom Kunden erhält oder wenn TWIPLA zum ersten Mal von solchen Ungeplanten Ausfallzeiten Kenntnis erhält, je nachdem, was zuerst eintritt.


Stand: Juni 2024